- Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht/Verkehrsunfallangelegenheiten
Die Gebühren und Kosten für meine Beauftragung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kostendeckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung sowie die rechtzeitige Antragstellung auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren übernehme ich natürlich auch gerne für Sie.
Die Kosten einer Erstberatung ohne weiterführende Tätigkeit wird nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls berechnet.
Anwaltliche Tätigkeiten, die nicht nach dem RVG abzurechnen sind, werden pauschal oder durch vorher vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Fragen Sie nach den Gebühren und Kosten in Ihrem Rechtsfall.